Die Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO wird durch externe Prüfingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchgeführt und gehört zu den Pflichtterminen für jedes Fahrzeug. Wir prüfen vor der Hauptuntersuchung alle Relevanten Komponenten, wie z.B. Bremsanlage, Abgasanlage, oder die Reifen und führen anschließend eine Probefahrt durch.